Diskriminierung

Deutschland, in dessen Grundgesetz die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und das Verbot jedweder Benachteiligung oder Bevorzugung festgeschrieben ist, tut sich dennoch schwer damit, ein Antidiskriminierungsgesetz zu erlassen, wie es die Europäische Union von ihren Mitgliedsländern fordert.

Die Formulierung eines solchen Gesetzes ist tatsächlich eine schwere Aufgabe. Wer kann sicher beurteilen, ob ein Arbeitgeber einen Job, ob eine Vermieterin eine Wohnung nur deshalb verweigert, weil der Bewerber oder die Bewerberin einer anderen Nationalität, einer anderen Religion oder einfach dem falschen Geschlecht angehört? Wie kann der Nachweis über eine solche Diskriminierung geführt, wie kann ein entsprechender Verdacht mit Beweisen erhärtet werden?

 

Sich dieser schwierigen Aufgabe zu stellen ist dennoch eine Verpflichtung der Gesetzgeber, der Politiker, die unausweichlich notwendig ist – und zwar nicht allein aufgrund der europäischen Verpflichtung. Zu zeigen, dass Diskriminierung nicht nur nicht geduldet, sondern sogar bestraft wird, ist ein wichtiges Signal für die Gesellschaft und jedes einzelne ihrer Mitglieder.

 

Die gesetzliche Verankerung eines Diskriminierungsverbotes wird nicht zu einer Flut von Prozessen führen – das zeigen auch die bisher in anderen Ländern und auf EU-Ebene gemachten Erfahrungen. Doch sind Prozesse auch notwendig, um die Anwendbarkeit, die Praxistauglichkeit und damit die echte Nützlichkeit eines solchen Gesetzes zu erproben.

 

Ein Antidiskriminierungsgesetz wird aber vor allem endlich ein Unrechtsbewusstsein schaffen, das es Betroffenen ermöglichen wird, gegen alltägliche Diskriminierung mit größerem Selbstbewusstsein, mit dem Gefühl politischen und gesellschaftlichen Rückhalts vorzugehen – ohne jedes Mal gleich vor Gericht ziehen zu müssen. Ein Antidiskriminierungsgesetz würde bedeuten, dass die Existenz von Diskriminierung nicht mehr geleugnet und vor allem: dass sie nicht geduldet wird – dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer gleichberechtigten Gesellschaft.